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Landesregierung im Gespräch mit Initiatoren des Verkehrswendegesetzes

Das Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz entspricht nicht der Verfassung. Dies hat die Landesregierung heute per Kabinettsbeschluss festgestellt.

Die Landesregierung hat den Entwurf geprüft und dazu auch eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Die Juristen kamen zu dem Ergebnis,

  • dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgeht und durch Eingriffe in die Straßenverkehrs-Ordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt
  • sowie dass er mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert und daher wegen fehlender Bestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt.

Dazu Verkehrsminister Tarek Al-Wazir: „Aus diesen Gründen war leider keine andere Entscheidung möglich. Ich freue mich aber weiter über das Engagement der Initiatoren und Initiatorinnen sowie der vielen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die gezeigt haben, dass viele Menschen in Hessen die Verkehrswende wollen.“

Verfassungskonformer Gesetzentwurf angestrebt

„Wir arbeiten bereits seit Jahren am Umstieg auf eine nachhaltige und gleichzeitig leistungsfähige Mobilität", sagte der Minister. "Wir freuen uns über das Engagement der Initiative und die vielen Unterschriften und sehen darin eine Ermutigung für uns – auch wenn der Entwurf der Initiative für ein Verkehrswendegesetz nicht als verfassungskonform eingestuft werden konnte und damit auch nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein kann. Jenseits aller juristischen Diskussionen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen bereits letzte Woche die inhaltliche Diskussion mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens begonnen. Diese Gespräche werden fortgesetzt, um die Möglichkeit auszuloten, sich auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen.“

Der Minister verwies zusätzlich auf die laufenden verkehrspolitischen Maßnahmen des Landes: 

Invesitionen in Radwege

Das Radwegenetz in Hessen wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Die Landesregierung unterstützt dies mit Rekordinvestitionen und dem Aufbau einer  „Task Force Radewege“, die sich ausschließlich der Planung von Radwegen widmet. Seit 2019 arbeitet zudem eine zentrale Steuerungsgruppe Radverkehr bei Hessen Mobil gebündelt an strategischen Fragen zum Radverkehr und neben der Schaffung von Grundlagen für den Radverkehr in Hessen werden hier auch Aktivitäten anderer Baulastträger koordiniert und verzahnt. 

Um den Radwegebau an Landesstraßen zusätzlich zu beschleunigen, wurden ergänzend zu den Radwegeprojekten, die sich ohnehin im Planungsprogramm von Hessen Mobil befanden, insgesamt 53 weitere Radwegeprojekte an Landesstraßen identifiziert, die zeitnah in Kooperation mit der jeweiligen Kommune umgesetzt werden können  In den Jahren 2022 und 2023 werden in Hessen weitere 100 Kilometer neue Radwege, die wichtige Lücken im Radnetz schließen, mit einem Investitionsvolumen von etwa 70 Mio. Euro in das Planungsprogramm aufgenommen.

Aktuell befinden sich über 200 Radwegeprojekte an Landes- und Bundesstraßen im Planungsprogramm von Hessen Mobil, die teils mit Unterstützung von Kommunen Stück für Stück umgesetzt werden.  Rund 104 Mio. Euro sind von 2014 bis 2021 in den Neu- und Ausbau und in die Sanierung von Radwegen an Landes- und Bundesstraßen geflossen, womit 135,4 Kilometer Radwege neu- und ausgebaut oder saniert werden konnten.

Im Jahr 2022 sind Rekordinvestitionen von weiteren 30 Mio. Euro für Radwege an Bundes- und Landesstraßen geplant, davon stammen 13 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Eine weitere Erhöhung ist beabsichtigt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Aktivitäten, um Radfahren in Hessen noch attraktiver zu machen, etwa das landesweite Rad-Hauptnetz, die Qualitätsstandards und Musterlösungen sowie die Dauerzählstellen für den Radverkehr. 

Investitionen in Öffentlichen Nahverkehr und Infrastruktur

Die Zuschüsse für die Finanzierung und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs sind in diesem Jahr mit 1002 Millionen erstmals bei über einer Milliarde und so hoch wie noch nie. 2014 lag diese Summe noch bei 652 Millionen. Bei den Ausgaben für den Betrieb sowie für attraktive Flatrate-Angebote für den ÖPNV in Hessen lag 2022 der Anteil der originären Landesmittel bei 15 Prozent, im Jahr 2014 waren dies null Prozent.

In diesen Landesmitteln sind 20 Mio. Euro zur Finanzierung des landesweiten Schüler- und Azubitickets, das nur einen Euro am Tag kostet und in ganz Hessen gilt. Auch das Seniorenticket, ein besonderes Angebot für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, die für einen Euro am Tag in ganz Hessen unterwegs sein können, wird über die Zuschüsse an die Verkehrsverbünde finanziert.

Allein 2021 wurden Vorhaben des Infrastrukturausbaus im ÖPNV mit einem Rekordbetrag von insgesamt rund 196 Mio. Euro gefördert. Hiervon kamen 48,5 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Mit der Förderung der in Bau befindlichen Großvorhaben Regionaltangente West (Abschnitt Süd 1), den eigenen Gleisen für die S 6 von Frankfurt nach Bad Vilbel, der Stadtbahnanbindung des Europaviertels in Frankfurt sowie der vielen kommunalen ÖPNV-Vorhaben direkt vor Ort wird sich die Rekordsumme aus 2021 im Jahr 2022 weiter erhöhen.  

Zusätzlich erhalten die Städte und Gemeinde für den ÖPNV Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich. Auch dieses sind Mittel aus dem Landeshaushalt. Allein 2022 sind dies 147,5 Mio. Euro, die über die Verbünde beinahe komplett an die Kommunalen Aufgabenträger weitergereicht werden.  

Darüber hinaus finanziert der Bund in Hessen auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes den Schienenausbau für den Fern- und Güterverkehr. Dies sind zum Beispiel Vorhaben wie die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim, die Neu- und Ausbaustrecken Hanau-Gelnhausen-Fulda und Fulda-Gerstungen sowie der Fernbahntunnel Frankfurt. Dies schafft zusätzliche Kapazitäten auch für den Nahverkehr.


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