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728 Mio. Euro Soforthilfe ausgezahlt

„Nach knapp vier Wochen konnten wir bereits gut 76.500 hessische Unternehmerinnen und Unternehmern mit mehr als 728 Millionen Euro Soforthilfe unterstützen. Vor allem am Anfang wurden sehr viele Anträge gestellt. Insgesamt sind es bisher rund 115.00 Selbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben. Zwei Drittel der Anträge sind fertig bearbeitet und die bewilligten Gelder ausgezahlt. Der große Ansturm ist zwar vorbei, aber es werden immer noch täglich Anträge eingereicht. Das zeigt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in manchen Bereichen anhalten, trotz der Lockerungen und der Möglichkeit, Geschäfte wieder zu öffnen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth. 

Keine Rückzahlung bei bereits gewährter Soforthilfe 

„Wer sein Geschäft wieder öffnen konnte und zuvor Soforthilfe erhalten hat, muss sich nicht sorgen: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Ausschlagend für den Soforthilfe-Zuschuss war der Liquiditätsengpass zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Wichtig ist aber, dass bei der Antragsstellung der zu erwartende Liquiditätsengpass wahrheitsgemäß berechnet wurde. Natürlich ist die Soforthilfe eine Einnahme, und falls das Unternehmen im Jahr 2020 einen Gewinn, macht muss sie natürlich versteuert werden“, so die Minister.

Fast die Hälfte der bereits ausgezahlten Soforthilfe in Hessen kommt Betrieben aus der Dienstleistungsbranche zu Gute. Auch aus dem Gastgewerbe gab es sehr viele Anträge für die schnelle Finanzspritze. Darüber hinaus sind es vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handel, der Baubranche, dem Gesundheitssektor, aus dem Tourismus, dem Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie der Kreativwirtschaft. 

Anträge auf Soforthilfe bis Ende Mai möglich

„Wir sehen, dass die Situation in der hessischen Wirtschaft sehr ernst ist. Anträge auf Soforthilfe betreffen oft vormals wirtschaftlich stabile Branchen. Umso wichtiger ist, ihnen schnell zu helfen“, so Minister Al-Wazir. Mit Blick auf die Geschäftsöffnungen sagte er: „Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Geschäft wieder öffnen konnten, trotzdem auf die Soforthilfe angewiesen sind, um ihren bisher entstandenen Liquiditätsengpass auszugleichen. Auch gibt es Bereiche, die wieder öffnen konnten, in denen der Umsatz jedoch erst langsam wieder steigt. Auch diese Unternehmen können selbstverständlich noch einen Antrag stellen. Bis Ende Mai nimmt das Regierungspräsidium Kassel online Anträge entgegen. Es ist aber auch klar, dass die Betriebe positive Auswirkungen der Öffnungen auf den Liquiditätsengpass bei Antragstellung berücksichtigen müssen.“ 

„Die Soforthilfe macht ihrem Namen alle Ehre: Sie kommt schnell an und hilft vielen Betroffenen durch die Krise. Laut der jüngsten IHK-Umfrage haben über 80 Prozent der befragten hessischen Betriebe bereits Soforthilfe beantragt oder haben dies noch vor. Eine weitere Zahl, die deutlich macht, wie nötig diese Hilfe ist und bleibt. Das gilt auch für die steuerlichen Hilfen, die wir anbieten: sie belaufen sich durch Erstattungen, Herabsetzungen und Stundungen bislang bereits auf über 1,6 Milliarden Euro", sagte Finanzminister Michael Boddenberg.

Innenminister Peter Beuth ergänzte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Regierungspräsidien machen einen tollen Job und sorgen dafür, dass die Hilfen schnell ausgezahlt werden können. Um Betrugsmaschen möglichst früh zu erkennen, werden sie von Experten der Finanzverwaltung unterstützt und stehen im engen Austausch mit dem Landeskriminalamt. Fehler beim Ausfüllen können natürlich passieren und sind in der Regel schnell ausgeräumt. Sollte aber ein Betrugsverdacht im Raum stehen, werden umgehend Ermittlungen eingeleitet.“


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